Cover-Artwork-Anforderungen

Erstellt von Ilja Syumko, Geändert am Fr, 23 Aug um 8:10 VORMITTAGS von Ilja Syumko

Qualität und Format


1. Qualität der Bilder


Das Coverbild darf keine der folgenden Eigenschaften aufweisen: verschwommen, verpixelt, falsch ausgerichtet, gedreht, gestreckt oder andere Qualitätsprobleme.


Die im Coverbild angezeigten Informationen sollten immer so genau wie möglich und ohne jegliche Abkürzungen mit den Informationen der Metadaten übereinstimmen.



2. Abmessungen des Coverbilds


Das Coverbild aller Veröffentlichungen muss alle folgenden Anforderungen erfüllen:


Proportionen: Genau quadratisch

Mindestgröße: 3000 x 3000 Pixel.

Maximale Größe: 5000 x 5000 Pixel.

Akzeptierte Formate: JPG, TIFF oder PNG

Modus: RGB

Maximale Dateigröße: 36 MB

Bilder, die nicht alle oben genannten Anforderungen erfüllen, werden nicht unterstützt.


Darf nicht enthalten:


1. Links und Webseiten


Das Cover darf keine Website-Adressen, Websites, die Musik verkaufen, Erwähnungen sozialer Medien, Logos von Geschäften oder Diensten im Zusammenhang mit Unterhaltung, Erwähnungen physischer Formate, Videoformate oder externe Verweise auf die digitale Veröffentlichung enthalten.


2. Telefon- oder E-Mail-Adressen


Das Cover darf weder Telefonnummern noch E-Mail-Adressen enthalten.


3. Credits und Kooperationen


Das Cover darf Credits oder Namen anderer Künstler enthalten, die nicht die Hauptkünstler der Veröffentlichung sind, solange dies in den Metadaten gerechtfertigt ist.


4. Tracklisten und unleserliche Texte


Das Cover darf keine Tracklisten enthalten.


Es wird außerdem empfohlen, auf dem Cover lesbare Schriftarten zu verwenden, da das Bild in kleinen Formaten dargestellt wird und kleine Texte nicht erkennen kann. Unleserliche Texte werden nicht akzeptiert.


5. Beschreibungen und Biografien


Das Cover darf keine Albumbeschreibungen oder Künstlerbiografien enthalten.


6. Digitales, physisches und Videoformat


Das Cover darf keine Hinweise darauf enthalten, dass es sich um ein digitales oder physisches Produkt handelt (wie „Online“, „CD“, „Compact Disc“ usw.). Erwähnungen des Videoformats sind ebenfalls nicht zulässig.


Das Cover darf auch keine Hinweise auf Inhalte enthalten, die im Album fehlen, wie „Inklusive DVD“ oder „Inklusive Songtexte“.


Ähnliche Ausdrücke wie „Alle Rechte vorbehalten“, „Registriertes Produkt“, „Urheberrechtlich geschützt“ usw. dürfen nicht verwendet werden. Auch andere redundante oder unnötige Informationen dürfen nicht verwendet werden.


7. Preis


Das Cover darf keine Hinweise auf den Preis oder Informationen zu Werbezwecken enthalten.


8. Pornografie und gewalttätige Inhalte


Das Cover darf keine Inhalte enthalten, die rassistisch oder pornografisch sind oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.


9. Anstößige Symbolik


Das Cover darf keine Symbolik enthalten, die eine bestimmte Gruppe von Menschen oder Ethnien beleidigt, wie etwa Nazisymbolik, die durch das Strafgesetzbuch § 86a verboten ist.


10. Irreführende Informationen


Das Cover darf nicht irreführend sein. Beispielsweise darf ein Künstler nicht prominent dargestellt oder erwähnt werden, obwohl dieser nicht auf dem Album auftritt.


11. Übersetzungen und Verwendung von Sonderzeichen


Die Verwendung von nicht-westlichen oder Sonderzeichen (wie arabischen Zeichen, chinesischen Zeichen oder griechischen Buchstaben) muss vermieden werden, sofern sie nicht in einem expliziten Zusammenhang mit dem Inhalt stehen.


Nebeneinander stehende Übersetzungen oder Transliterationen des Inhalts sind nicht zulässig. Die Informationen müssen in derselben Struktur und demselben Alphabet wie in den Metadaten geschrieben sein.


12. Logos, Bilder und eingetragene Marken


Alle Logos (einschließlich der dazugehörigen Texte) müssen begründet sein. Die Logos können sich auf die Künstler, Produzenten, Labels oder andere Informationen beziehen, die mit dem Musikprodukt verbunden sind.


Designer, Fotografen und andere Erwähnungen der Cover-Künstler sind nicht zulässig.

Eingetragene Marken und private oder persönliche Bilder (von Personen oder Unternehmen) dürfen nicht in das Cover aufgenommen werden. Die einzigen Ausnahmen sind, wenn sie visuell irrelevant sind (als Teil des Hintergrunds), eine relevante Rolle erfüllen (z. B. in einem Musical) oder in den Metadaten begründet sind (z. B. als Produzent oder Herausgeber).

Es kann erforderlich sein, die entsprechende Dokumentation zur Pflege eingetragener Marken, privater Bilder oder Verweise auf Unternehmen oder Institutionen zu melden, um nachzuweisen, dass der Benutzer sie verwenden darf.

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