Titel von Alben und Titeln
1. Genauigkeit
Die Titel von Alben und Titeln sollten immer so genau wie möglich mit den Titeln auf dem Coverbild übereinstimmen, ohne Abkürzungen.
2. Zusätzliche Informationen
Alle Titel von Alben und Titeln sollten keine zusätzlichen Informationen enthalten, es sei denn, sie sind wirklich zur Identifizierung des Inhalts erforderlich.
3. Allgemeine Titel
Verwende keine generischen Namen für die Titel. Titel wie „Track 01“, „Track 02“ werden nicht akzeptiert, es sei denn, es handelt sich wirklich um die Originaltitel. Dieselbe Regel gilt für den Release-Titel. Titel wie „Album“, „EP“ oder „Single“ werden nicht akzeptiert.
4. Mehrere Titel für Alben und Titel
Die Alben und Titel mit mehreren Titeln müssen durch einen Schrägstrich („/“) getrennt werden. Bitte füge vor und nach dem Schrägstrich ein Leerzeichen ein.
5. Versionsinformationen zu den Titeln
Um zwischen mehreren Versionen desselben Titels zu unterscheiden oder anzuzeigen, dass sich ein Titel von seiner Originalversion unterscheidet, schreibe bitte die Version in Klammern hinter den Track.
6. Verwendung von „Exklusiv“ oder „Limited Edition“
Die Titel von Alben und/oder Titeln dürfen keine Begriffe wie „Exklusiv“ oder „Limited Edition“ enthalten, da die Titel ein fester Bestandteil des Inhalts sind.
7. Verweise auf physische Inhalte, digitale Inhalte oder Inhalte, die nicht enthalten sind
Die Albumtitel dürfen keine Begriffe enthalten, die sich auf Inhalte beziehen, die nicht im Album enthalten sind. Wie etwa physische Formate, digitale Formate oder geografische Standorte. Einige Beispiele sind: E-Release, digitale Version, nur digital, digitaler Download, mit Booklet, europäische Ausgabe, amerikanische Ausgabe usw.
8. Verweise auf das Videoformat
Die Titel dürfen keine Verweise auf das Videoformat oder Spezifikationen wie „Video“, „Clip“, „PAL“ oder „Musikvideo“ enthalten.
9. Unnötige Versionsangaben
Die Standardversion, d. h. die Originalversion eines Titels, darf keine zusätzlichen Informationen enthalten. Zum Beispiel: Originalversion, Albumversion, Originalmix usw.
10. Live-Inhalte
Wenn ein Titel live aufgenommen wurde, muss er im Versionsfeld als „Live“, „Ao Vivo“, „En Vivo“ usw. entsprechend der Sprache des Albums angegeben werden. Wenn alle Titel live aufgenommen wurden, muss dies auch im Namen des Albums angegeben werden.
11. Verwendung von „Deluxe Edition“ / „Extended“ und „Bonus Tracks“
Eine „Deluxe Edition“ oder „Extended“-Veröffentlichung kann veröffentlicht werden, wenn eine frühere Albumversion existiert, die zusätzliches Material zur ersten Version bietet. Die Einbindung des alten Materials kann nicht ausgelassen werden.
Auch ein „Bonustrack“ wird akzeptiert, wenn er in dieser Art von Veröffentlichungen enthalten ist. Er muss im Feld „Version oder Remix“ angegeben werden. In keinem Fall wird ein Tracktitel als „Bonustrack“ akzeptiert.
12. Zensieren von Wörtern
Künstlernamen, Tracktitel und Albumtitel müssen in der vom Künstler beabsichtigten Originalform eingereicht werden. Explizite Wörter werden in einigen Kanälen automatisch zensiert und erscheinen beispielsweise als „f**k“ oder „s**t“. Füge also keine Sternchen in die Titel ein.
13. Nebeneinander-Übersetzungen
Nebeneinander-Übersetzungen ins Koreanische sind nicht zulässig (das heißt, den Titel ins Englische zu übersetzen und ihn als Teil des eigenen Titels aufzunehmen). Beispiel: „이카루스“ ist korrekt, aber „Rise 이카루스“ wird nicht akzeptiert. Die übrigen Sprachen können diese Ressource ebenfalls nicht enthalten.
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