Richtlinien für die Bereitstellung von Inhalten auf Facebook und Instagram

Erstellt von Ilja Syumko, Geändert am Fr, 7 Feb um 7:53 NACHMITTAGS von Ilja Syumko

Welche Inhalte sind für die Bereitstellung geeignet?


Zulässige Inhalte müssen sein:


1. Authentische Musik: Originalmusik, die dem Rechteinhaber gehört oder von ihm kontrolliert wird.


2. Eigenständig und einzigartig: Aufnahmen, die sich ausreichend voneinander unterscheiden und keine bestehenden Werke imitieren oder kopieren.


3. Ordnungsgemäß lizenziert: Musik, die mit der richtigen Lizenz und den richtigen Rechten erstellt wurde und frei von unbefugter Verwendung anderer Werke ist.



Welche Inhalte sind NICHT zulässig?


Meta klassifiziert Folgendes als nicht zur Bereitstellung geeignet:


1. Inhalte, die keine Musik sind


Soundeffekte (SFX): Audio ohne melodischen oder harmonischen Inhalt, wie Umgebungsgeräusche oder mechanische Geräusche.


Gesprochenes Wort oder Sprache: Aufnahmen, die ausschließlich aus Stimme oder Dialog ohne Melodie bestehen (z. B. Hörbücher, Reden).


Podcasts, Radiosendungen und Albumkommentare: Aufgezeichnete Interviews, Beschreibungen oder nicht-musikalische Programme.


2. Nicht autorisierte oder unzulässige Musik


Sound-a-Likes: Aufnahmen, die urheberrechtlich geschützte Werke imitieren und Zuhörer über ihren Ursprung in die Irre führen sollen.


Unzulässige Titel: Musik, die ohne Genehmigung Abschnitte bestehender Titel verwendet (z. B. verlangsamt, beschleunigt, gesampelt).


Nicht autorisierte DJ- und Extended-Mixes: Kompilationen oder Remixe mehrerer Titel ohne entsprechende Lizenz.


3. Musik, die nicht zur Monetarisierung geeignet ist


Musik aus der Produktionsbibliothek: Stock-Musik oder lizenzfreie Titel, die für die Verwendung in Medien erstellt wurden (z. B. Hintergrundmusik für Videos).


Gemeinfreie Werke: Aufnahmen von Kompositionen, deren Urheberrechte abgelaufen sind und die uneingeschränkt verwendet werden können.


Unzureichend unterscheidbare Aufnahmen: Musik, die von bestehenden legitimen Titeln nicht zu unterscheiden ist.


Ambient-/Meditations-/Schlafmusik: Klanglandschaften oder Soundeffekte mit minimaler Melodie, normalerweise als Hintergrundmusik verwendet.


Karaoke-Tracks: Backing-Tracks beliebter Songs, die von einem anderen Rechteinhaber nachgespielt wurden, ausgenommen lizenzierte Instrumentalversionen.



So stellst du sicher, dass dein Inhalt zulässig ist:


1. Eigentumsrechte überprüfen: Stelle sicher, dass du über die vollständigen Rechte zur Verbreitung deiner Musik verfügst.


2. Kopieren vermeiden: Sende keine Tracks, die bestehende urheberrechtlich geschützte Werke imitieren oder von ihnen übernehmen, ohne entsprechende Genehmigung.


3. Geben Sie die richtigen Metadaten an: Sende genaue und vollständige Metadaten, um zu vermeiden, dass Inhalte markiert werden.


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